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Batteriegesetz (BattG) 

DEUTA: Informationen zu Batterien und Akkumulatoren

Batteriegesetz (BattG)

Nachhaltige Entwicklung und Umweltverträglichkeit als Unternehmensprinzip

Das Batteriegesetz (BattG) ist die deutsche Umsetzung der europä­ischen Batterie­richt­linie (BATT) zur Regelung des Inverkehr­bringens, der Rücknahme und der umwelt­verträg­lichen Entsorgung von Batterien und Akkumu­latoren. Es löste 2009 die alte Batterie­­verordnung (BattV) ab und wurde 2021 umfassend novelliert (BattG2).

Rücknahmepflichten und Sammelquoten

Hersteller und Vertreiber von Batterien in der EU sind verpflichtet, Rücknahmesysteme einzurichten oder sich am Gemeinsamen Rücknahmesystem (GRS) zu beteiligen. 

Das deutsche Batteriegesetz (BattG) sowie die EU-Batterieverordnung schreiben verbindliche Mindestsammelquoten für Altbatterien vor, um eine Kreislaufwirtschaft zu fördern. Für Gerätealtbatterien gilt seit 2021 eine Sammelquote von 50 %. Die EU-Verordnung hebt diese Quoten schrittweise an: 63 % bis Ende 2027 und 73 % bis Ende 2030, inklusive neuer Ziele für Batterien in leichten Verkehrsmitteln.

DEUTA bezieht Batterien ausschließlich von in Deutschland produzierenden oder vertreibenden Herstellern und Distributoren. Damit sind wir kein Hersteller von Batterien und von der Anzeige beim Umweltbundesamt (§ 4 BattG) ausgeschlossen.

Alle von uns eingesetzten Batterien und Akkumulatoren sind gekapselt und in einem geschlossenen Gehäuse verbaut, wodurch sie als Gerätebatterien eingestuft werden.

Begriffsbestimmung
BattG - Batteriegesetz
BattV - Batterieverordnung
GRS - Gemeinsames Rücknahmesystem
UBA - Umweltbundesamt