REACH-Konformität bei DEUTA
Information zur EU-Chemikalienverordnung
Im eigenen Interesse sowie zur Sicherstellung einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nimmt die DEUTA-WERKE GmbH Stellung zur europäischen Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH).
Mit dieser Information legen wir Ihnen den aktuellen Stand der Umsetzung von REACH in unserem Unternehmen dar und erfüllen damit unsere Informationspflicht gemäß Artikel 33 der REACH-Verordnung.
Als verantwortungsbewusster Akteur innerhalb der Lieferkette ist es für uns von zentraler Bedeutung, allen Verpflichtungen nachzukommen und Unterbrechungen in der Lieferkette konsequent zu vermeiden.
Umsetzung von REACH bei der DEUTA-WERKE GmbH
DEUTA stellt durch klar definierte Prozesse sicher, dass die Anforderungen der REACH-Verordnung eingehalten werden.
Unsere Maßnahmen im Überblick
DEUTA stellt durch klar definierte Prozesse sicher, dass die Anforderungen der REACH-Verordnung eingehalten werden.
- Sicherstellung, dass alle von uns eingesetzten Stoffe ordnungsgemäß registriert sind
- Verpflichtung unserer Lieferanten zur Bereitstellung aktueller Sicherheitsdatenblätter
- Verpflichtung der Rohstofflieferanten zur unverzüglichen Information, sobald ein besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) mit einem Massenanteil von mehr als 0,1 % bekannt wird
- Verpflichtung von EU-Lieferanten von Erzeugnissen zur unaufgeforderten Mitteilung, sofern SVHC-Stoffe über 0,1 Massenprozent enthalten sind
- Unverzügliche und umfassende Information unserer Kunden, sobald uns Kenntnisse über SVHC-Stoffe in Vorprodukten vorliegen
Transparenz und integriertes Gefahrstoffmanagement
- Erweiterung unseres Gefahrstoffkatasters um den Punkt REACH
- Integration der ECHA-Kandidatenliste in das Gefahrstoffkataster
- Klare Regelungen zu Beschaffung, Umgang und Entsorgung von Gefahrstoffen innerhalb unseres integrierten Managementsystems