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DEUTA Verhaltenskodex

1. Vorwort

Unser Verhaltenskodex ist konform mit dem „Code of Conduct (CoC)“ des Verbandes der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) e. V., dem wir uns selbst verpflichten.

Die Inhalte des CoC wurden auf der Grundlage des Code of Conduct des Zentralverbandes Elektrotechnik und Elektroindustrie (ZVEI) e. V. vom VDB entwickelt.

Die Verpflichtung von DEUTA zu den CoC des VDB soll unserem Interesse an fairen, nachhaltigen, verantwortungsvollen und ethischen Handlungsgrundsätzen Nachdruck verleihen. Es ist gleichzeitig Ausdruck für DEUTAs Verständnis von gesellschaftlicher Verantwortung und zukunftsorientiertem Handeln.

2. Grundverständnis über Unternehmensführung

Diesem CoC liegt ein gemeinsames Grundverständnis gesellschaftlich verantwortungsbewusster Unternehmensführung zugrunde. Das bedeutet für DEUTA, dass es Verantwortung übernimmt, indem es die Folgen seiner unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen in ökonomischer, technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht bedenkt und einen angemessenen Interessenausgleich herbeiführt. DEUTA trägt im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft an den Standorten bei, an denen es tätig ist. Es orientiert sich dabei an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität und Rechtschaffenheit sowie am Respekt vor der Würde des Menschen.

3. Geltungsbereich

Dieser CoC gilt für alle Länder, in denen DEUTA Niederlassungen und Geschäftseinheiten besitzt. DEUTA verpflichtet sich, die Einhaltung der Inhalte dieses CoC im Rahmen seiner jeweiligen Möglichkeiten und Handlungsräume auch bei seinen Lieferanten zu unterstützen und sie aufzufordern, Gleiches in ihren Lieferantenketten zu tun.

4. Grundprinzipien

DEUTA wirkt aktiv darauf hin, dass die im Folgenden genannten Werte und Grundsätze nachhaltig beachtet und eingehalten werden.

4.1 Einhaltung der Gesetze

DEUTA hält die geltenden Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Länder ein, in denen es tätig ist. Bei Ländern mit schwachem institutionellem Rahmen prüft DEUTA sorgfältig, welche gute Unternehmenspraxis aus dem eigenen Heimatland für verantwortungsvolle Unternehmensführung unterstützend angewendet werden sollte.

4.2 Integrität und Unternehmensführung

DEUTA orientiert sein Handeln an allgemeingültigen moralischen Werten und Prinzipien, insbesondere an Integrität, Transparenz, Rechtschaffenheit, Respekt vor der Würde des Menschen, Offenheit und Nichtdiskriminierung gegenüber der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.


DEUTA lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der entsprechenden UN-Konvention1 ab. Es fördert auf geeignete Weise integeres Handeln, verantwortliche Führung sowie Kontrolle im Unternehmen und ergreift geeignete Maßnahmen, um insbesondere die direkte oder indirekte Begehung von folgenden Gesetzesverstößen zu vermeiden:

  • Diebstahl
  • Unterschlagung
  • Betrug
  • Untreue
  • Urkundenfälschung
  • wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
  • Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
  • unbefugte Verwertung von Vorlagen oder Vorschriften technischer Art
  • Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr
  • Vorteilsgewährung sowie Gewährung von Zuwendungen oder anderen Vorteilen an Mitarbeiter von Vertragspartnern bzw. die Entgegennahme solcher Zuwendungen oder Vorteile

DEUTA verfolgt seriöse und anerkannte Geschäftspraktiken und einen fairen Wettbewerb insbesondere unter Beachtung der kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.

4.3 Verbraucherinteressen

Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, hält sich DEUTA an die anwendbaren verbraucherschützenden Vorschriften.

4.4 Kommunikation

DEUTA und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommunizieren offen und dialogorientiert über die Anforderungen dieses Verhaltenskodexes und über dessen Umsetzung gegenüber Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Interessen- und Anspruchsgruppen.


Alle Dokumente und Unterlagen werden pflichtgemäß erstellt, nicht unlauter verändert oder vernichtet und sachgerecht aufbewahrt. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Partner werden diskret und vertraulich behandelt und weder unbefugt an Dritte weitergegeben noch ihnen zugänglich gemacht.

4.5 Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

DEUTA setzt sich für die Förderung der Menschenrechte ein. Es hält die Menschenrechte gemäß der UN-Menschenrechtscharta2 ein. Weiterhin hält es die Kernarbeitsnormen der ILO3 ein, soweit auf diese im Nachfolgenden Bezug genommen wird.

4.5.1 Privatsphäre und Datenschutz
Die Privatsphäre einschließlich der personenbezogenen Daten wird geschützt.

4.5.2 Gesundheit und Sicherheit
Gesundheit und Arbeitssicherheit werden gewahrt, insbesondere durch Gewährleistung eines sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsumfeldes, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

4.5.3 Schutz vor Belästigung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden vor körperlicher Bestrafung und vor physischer, sexueller, psychischer und verbaler Belästigung oder Missbrauch geschützt.

4.5.4 Meinungsfreiheit
Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung werden gewährt und geschützt.

4.5.5 Verbot von Kinderarbeit
Das Verbot der Kinderarbeit, d. h. der Beschäftigung von Personen jünger als 15 Jahre, wird beachtet, sofern die örtlichen Rechtsvorschriften keine höheren Altersgrenzen festlegen und sofern keine Ausnahmen zulässig sind4.

4.5.6 Verbot von Zwangsarbeit
Das Verbot von Zwangsarbeit wird beachtet5.

4.5.7 Entlohnung
Die Arbeitsnormen zur Vergütung, insbesondere hinsichtlich des Vergütungsniveaus gemäß der geltenden Gesetze und Bestimmungen, werden beachtet6.

4.5.8 Arbeitnehmerrechte
Das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit, Versammlungsfreiheit sowie auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen wird respektiert7.

4.5.9 Verbot von Diskriminierung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden nicht diskriminiert8.

4.5.10 Arbeitszeit
Die Arbeitsnormen hinsichtlich der höchst zulässigen Arbeitszeit werden eingehalten.

4.6 Umweltschutz

DEUTA erfüllt die Bestimmungen und Standards zum Umweltschutz, die seine jeweiligen Betriebe betreffen und handelt an allen Standorten umweltbewusst. Ausgehend von den Grundsätzen der Rio-Deklaration9 geht DEUTA verantwortungsvoll mit natürlichen Ressourcen um.

4.7 Bürgerschaftliches Engagement

DEUTA trägt zur gesellschaftlichen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der es tätig ist und fördert entsprechende freiwillige Aktivitäten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

4.8 Umsetzung und Durchsetzung

DEUTA ergreift alle geeigneten und verhältnismäßigen Anstrengungen, den hier niedergelegten Verhaltenskodex kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden. Vertragspartnern soll auf Verlangen und im Rahmen von Reziprozität über die wesentlichen Maßnahmen berichtet werden, so dass nachvollziehbar wird, wie dessen Einhaltung grundsätzlich gewährleistet wird. Ein Anspruch auf Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie auf den Wettbewerb bezogene oder sonst schützenswerte Informationen besteht nicht.

1 Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption von 2003, in Kraft seit 2005
2 Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, UN-Resolution 217A (III) von 1948
3 ILO = International Labour Organization = Internationale Arbeitsorganisation
4 ILO-Konvention Nr. 138 von 1973 und ILO-Konvention Nr. 182 von 1999
5 ILO-Konvention Nr. 29 von 1930 und ILO-Konvention Nr. 105 von 1957
6 ILO-Konvention Nr. 100 von 1951
7 ILO-Konvention Nr. 87 von 1948 und ILO-Konvention Nr. 98 von 1949
8 ILO-Konvention Nr. 111 von 1958
9 Die 27 Grundsätze der „Rio-Declaration on Environment and Development“ von 1992 als Ergebnis
  der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro