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Batteriegesetz (BattG) 

Das neue Batteriegesetz (BattG) dient der Ablösung der bisherigen Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (Batterieverordnung - BattV) sowie der Umsetzung der europäischen Batterie-Richtlinie 2006/66/EG.  

Hinsichtlich der Rücknahme von Gerätebatterien sind verbindliche Sammelquoten in den Nationalstaaten zu erfüllen:  35 %-ige Sammelquote spätestens zum 26. September 2012, 45 %-ige Sammelquote spätestens zum 26. September 2016. Aus diesem Grund sind alle Hersteller und Vertreiber (in der EU) verpflichtet, sich am GRS anzumelden, oder ein eigenes Rücknahmesystem zu betreiben.    

DEUTA bezieht die mit den Produkten gelieferten Batterien und Akkumulatoren nur von in Deutschland produzierten oder vertriebenen Herstellern oder Distributoren. Somit sind wir kein Hersteller von Batterien und von der Anzeige beim UBA (gem. § 4 BattG) ausgeschlossen. Die von uns eingesetzten Batterien und Akkumulatoren sind gekapselt und werden ausschließlich in einem geschlossenen Gehäuse verbaut. Diese Batterien und Akkumulatoren fallen unter die Kategorie der Gerätebatterien.

Begriffsbestimmung 

BattG - Batteriegesetz
BattV - Batterieverordnung
GRS - Gemeinsames Rücknahmesystem
UBA - Umweltbundesamt

Fahrzeugbatterien

„Fahrzeugbatterien“ sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. 

Industriebatterien

„Industriebatterien“ sind Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeugbatterien sind keine Industriebatterien. Auf Batterien, die keine Fahrzeug-, Industrie- oder Gerätebatterien sind, sind die Vorschriften dieses Gesetzes über Industriebatterien anzuwenden. 

Gerätebatterien

„Gerätebatterien“ sind Batterien, die gekapselt sind und in der Hand gehalten werden können. Fahrzeug- und Industriebatterien sind keine Gerätebatterien.