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An die REACH-Ansprechpartner unserer Kunden

Information der DEUTA-WERKE GmbH zu REACH (EU Chemikalienverordnung)

Im eigenen Interesse und vor dem Hintergrund einer hohen Liefer- und Produktsicherheit nehmen wir Stellung zu der europäischen Verordnung (EC) Nr. 1907/2006 hinsichtlich der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH).   

Wir wollen Ihnen, unseren Kunden, den derzeitigen Stand der Umsetzung von REACH innerhalb unseres Unternehmens darlegen und damit der geforderten Informationspflicht nach Art. 33 der REACH Verordnung genügen.  

Es ist uns von großer Wichtigkeit, als Akteur innerhalb der Lieferkette den Verpflichtungen nach zu kommen, um einen Abriss in der Lieferkette zu vermeiden. 

Wie erfüllen die DEUTA-WERKE ihre Verpflichtung gegenüber den Kunden?

  • Wir stellen sicher, dass die Stoffe, die wir einsetzen, registriert sind.
  • Wir weisen unsere Lieferanten grundsätzlich an, immer aktuelle Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen.
  • Unsere Lieferanten der Rohstoffe wurden verpflichtet uns unverzüglich mitzuteilen, sobald sie Kenntnis über das Vorhandensein eines besorgniserregenden Stoffes (SVHC) über einer Massenkonzentration von 0,1% in die an uns gelieferten Rohstoffe erlangen.
  • Auch die EU Lieferanten von Erzeugnissen, welche in unseren Produkten in relevanter Größenordnung verarbeitet werden, wurden ebenfalls verpflichtet uns unaufgefordert zu informieren, sofern in den von ihnen gelieferten Produkten ein SVHC-Stoff mit über 0,1 Massenprozent enthalten ist.
  • Wir werden unsere Kunden sofort umfassend informieren, wenn wir unsererseits Kenntnis über die Präsenz eines SVHC Stoffes in einem unserer verarbeiteten Vorprodukte erlangen.
  • Unser Gefahrstoffkataster wurde um den Punkt "REACH" ergänzt, die Kandidatenliste der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in das Kataster übernommen. 
  • In unserem integrierten Managementsystem sind die Beschaffung, der Umgang und die Entsorgung von Gefahrstoffen klar geregelt.